schließen

Loginbox

Trage bitte in die nachfolgenden Felder Deinen Benutzernamen und Kennwort ein, um Dich einzuloggen.


  • Username:
  • Passwort:
  •  
  • Bei jedem Besuch automatisch einloggen.


  •  
     
   


Anhängelast bei Steigung



Guido offline
Wohnwagenfreund
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: keine Angabe 
Alter:
Beiträge: 15
Dabei seit: 06 / 2006
Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 08:56 Uhr  -  
Ich bin absoluter Anfänger, verzeiht mir bitte deshalb die evtl. blöde Frage.
Also, ich möchte mir einen WW zulegen. Als Zugfahrzeug nehme ich meinen Opel Zafira A.
1. Eine AHK muss ich noch einbauen. brauche ich zusätzlich zur 13er Dose noch eine Dauerplus??

2. lt. Fahrzeugschein darf ich 1300 kg gebremst ziehen. Bei Bemerkungen steht jedoch, dass ich 1500 kg ziehen kann mit der Einschränkung bis 10 Prozent Steigung.

Wieviel kann ich mir als Laie darunter vorstellen.
Nach Holland denke ich wird es keine Probleme geben aber was ich wenn ich aus NRW in den Süden möchte? Gibt es Strecken die unter 10 % Steigung liegen??
Vielen Dank vorab.
nach unten nach oben

Bedankomat




Die folgenden Benutzer haben sich für dieses Topic bedankt:
Bisher hat sich niemand bedankt.

Jürgen offline
Wohnwagenfreund
Avatar
Geschlecht: männlich
Herkunft: keine Angabe  NRW, Rhein-Erft-Kreis (links von Köln)
Alter:
Beiträge: 827
Dabei seit: 12 / 2005
Wohnwagen: Tabbert VIVALDI 560 E 2,5 , EZ 01/2005
Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Anhängelast etc.  -  Gepostet: 28.06.2006 - 10:54 Uhr  -  
Hallo Guido,

herzlich willkommen hier im Forum.
Hier werden "fast alle " Fragen beantwortet, und zu verzeihen gibt es bei Deiner Frage nichts.

Die 13 polige Steckdose beinhaltet einen Anschluß für Dauerplus, die gängigen Elektrosätze, die mit den AHKs verkauft werden, sind leider meistens ohne die Leitung für Dauerplus verdrahtet, teilweise gibt es diese Leitungen als Zusatzleistungen beim Kauf der ELektrosätze zu erwerben.

In unserer Knowledgebase findest Du einen Belegungsplan:
kb.php?mode=article&k=6

Zur Anhängelast:

Wie darf ich Deine Frage Deuten:
was kann ich mir als Laie darunter vorstellen?

Meinst Du damit bei einem zgG von 1500 kg die Größe des Caravans?
Wenn Du das meinst, da bist deutlich über 5 Meter Aufbaulänge.

Zu den Steigungen:

Autobahnsteigungen sollten in der Regel alle im Bereich unter 10 % liegen.
Aber auch schon bei 6 oder 8 % kommst Du ggf. mächtig ins schwitzen, wenn Du Deine Anhängelast bis zum geht nicht mehr ausnützt.
Da spielen dann auch noch andere Faktoren eine Rolle, z.B. Diesel oder Benziner, Schaltgetriebe oder Automatik etc.


Schön fände ich es, wenn Du Dein persönliches Profil noch etwas ergänzen würdest, der Name Guido spricht zwar für einen männlichen User, aber warum "keine Angaben" dazu?
MfG Jürgen

war zum Treffen in Lüdinghausen 2008
war zum Treffen auf dem Gitzenweiler Hof 2008
war als "Tagesgast" in Winterswijk 2009
nach unten nach oben
Guido offline
Wohnwagenfreund
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Herkunft: keine Angabe 
Alter:
Beiträge: 15
Dabei seit: 06 / 2006
Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 11:03 Uhr  -  
Danke für die prompte Antwort.
Das Gewicht bezieht sich auf die Anhängelast.
Mein Zafira ist ein 125 PS Benziner mit Schaltgetriebe.

Ist dieser ausreichend für einen 1500 Kg Wohnwagen oder würdest Du mit zu einem kleineren raten (Wir sind 2 Erwachsene und ein Kleinkind).

Gruß
Guido


(Wo kann man weitere Userangaben machen???)
nach unten nach oben
Guestuser
 
Avatar
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 11:31 Uhr  -  
Hallo Guido,
Jürgen hat schon das Wesentliche geschrieben, anmerken möchte ich noch, dass du der Anhänglast die tatsächliche Stützlast zuschlagen darfst, du dürftest dann bei 10% Steigung sogar 1600 Kg. ziehen wenn du eine Stützlast von 100 Kg. hast, diese 100 Kg. musst du aber bei dem Gesamtgewicht deines Zugfahrzeuges berücksichtigen.

Wie Jürgen aber schon sagte: Man sollte die Anhängelast nicht bis zum geht nicht mehr ausnutzen, das ist für dein Fahrzeug nicht gut und auch das Fahrverhalten des Gespannes ist dann unter Umständen nicht gerade günstig.

Ich würde dir entweder zu einem leichteren Wohnwagen oder zu einem stärkeren Zugwagen raten.

Gruss Karlfried
nach unten nach oben
vr6-driver offline
Administrator
Avatar
Geschlecht: männlich
Herkunft: GERMANY  Otting
Alter:
Beiträge: 10605
Dabei seit: 09 / 2005
Wohnwagen: Dethleffs Beduin 460 L
Homepage Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 11:40 Uhr  -  
Hallo Guido,

stimmt, Du solltest die zulässigen Werte nicht unbedingt komplett ausnutzen. Für 2 Erwachsene und ein Kind gibt es aber mit Sicherheit Modelle um die 1200 - 1300 kg herum, das dürfte kein Problem sein.

Übrigens, weitere Userangaben kannst Du machen, wenn Du oben auf den Link "Profil" klickst und dann auf "Profil & Einstellungen".

Viele Grüße und noch viele informative Stunden hier im Forum,
Dirk

Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.....
nach unten nach oben
Guestuser
 
Avatar
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 11:44 Uhr  -  
Hallo Guido,
hier noch einmal meinen Thread vom 15.11.2005.

Hallo zusammen,
auf den Campingplätzen gibt es sehr oft Diskussionen über oben genanntes Thema, dabei habe ich gemerkt, dass sogar die Polizei dabei oft sehr unsicher ist und verkehrte Auskünfte gibt.

Ich habe einen sehr interesannten Beitrag der Fa. Kuhnert aus Göttingen gefunden der ganz sicher etwas zur Aufklärung zu diesem Thema beitragen kann.


Anhänge- und Stützlasten

Immer wieder stellen wir fest, dass der Stützlast zu wenig Beachtung geschenkt wird. Für einen gefahrlosen Anhängerbetrieb ist jedoch eine Belastung des Kupplungspunktes, die den Vorgaben entspricht unablässig.

Sowohl der Anhängerkonstrukteur als auch der Automobilhersteller berechnen die höchstzulässige Stützlast auf Grund der Lastverteilung auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt.

Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse
einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und Antriebsachse)
zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte

Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der vorderen Achse
zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr)
zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr)
Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)
zu einer Belastung der Vorderachse
Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse
zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel
Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt oder eingeprägt.


Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast:

Stellen Sie Ihren Anhänger waagrecht
unterstellen Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt mit einemVierkantholz oder einem Rohr
Stellen Sie eine Personenwaage unter das Vierkantholz/Rohr
lesen Sie die Stützlast ab
Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad, der abgelesene Wert ist viel zu hoch.

Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
gebremste Anhängelast unter Nummer 28
ungebremste Anhängelast unter Nummer 29

Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer Steigungsbegrenzung verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.

Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten.
Die max. Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger.
Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild gefunden haben, da haben Sie dann sicherlich viel Spaß beim suchen.





1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)

Also Anhängelast = ——————————————— d 750 kg

2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen. Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

Ist nun alles Klar?

Gruss KFK
nach unten nach oben
Jürgen offline
Wohnwagenfreund
Avatar
Geschlecht: männlich
Herkunft: keine Angabe  NRW, Rhein-Erft-Kreis (links von Köln)
Alter:
Beiträge: 827
Dabei seit: 12 / 2005
Wohnwagen: Tabbert VIVALDI 560 E 2,5 , EZ 01/2005
Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 13:55 Uhr  -  
Hallo Guido,

Du hast ja nun schon einige Antworten bekommen.

Zu der Frage, ob Ihr lieber mit einem kleineren Caravan anfangen sollt, hier meine Erfahrungen:

es gibt einen alten Grundsatz der beinhaltet, das man in der Regel den ersten Caravan fast immer zu klein kauft.

Das war bei unserem ersten Caravan damals mit 2 kleinen Kindern genauso.
Das kann verschiedene Gründe haben, zu teuer, Gewichtsängste (schafft das mein Pkw etc.) , erst mal kucken, ob das was für uns ist etc.
Bei uns war es damals der eindeutig zu kleine Zugwagen und der Preis des Caravans.

Wir haben damals nach der ersten Saison gesagt, ein halber Meter mehr Lebensraum in der Länge ist wie zu Hause ein Zimmer mehr.

Das ist vielleicht übertrieben, aber es trifft den Kern schon, vor allen Dingen, wenn man auch in der kalten Jahreszeit unterwegs ist, und die Kinder nicht mal eben vor der "Tür" spielen können. Das ist jetzt bei einem Kleinkind vielleicht im Moment noch nicht so ausschlaggebend, aber für die Zukunft????

Ihr habt doch mit Sicherheit bestimmte Vorstellungen von Eurem Caravan oder zumindest von dem Grundriß.
Vielleicht macht Ihr erst mal einen Probeurlaub mit einem gemietetem Hänger.Da schlagt Ihr zwei Fliegen mit einer Klappe, Ihr testet die Zugtauglichkeit Eures Autos und seht im echten realen Camping-alltag, ob der gewählte Grundriß so fur Euch in Ordnung ist.

Vielleicht schwebt Euch ja auch schon ein bestimmtes Modell vor, macht doch einfach mal nähere Angaben dazu, hier reißt Euch keiner den Kopf ab.
Warum sollt Ihr das Lehrgeld nochmals bezahlen, was der eine oder andere von uns schon bezahlt hat?
MfG Jürgen

war zum Treffen in Lüdinghausen 2008
war zum Treffen auf dem Gitzenweiler Hof 2008
war als "Tagesgast" in Winterswijk 2009
nach unten nach oben
Bernd1 versteckt
Wohnwagenfreund
Avatar
Geschlecht: männlich
Herkunft: GERMANY  Rund um Dortmund
Alter:
Beiträge: 4660
Dabei seit: 01 / 2006
Wohnwagen: "Chateau Caratt 440"
Private Nachricht Skype

Garage: anzeigen
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 18:48 Uhr  -  
Wenn ich richtig informiert bin,bezieht sich die ab Werk eingetragene Anhängelast generell auf 12% Steigung.Deswegen ist es möglich,die Anhängelast zu erhöhen,indem das Befahren von Strassen mit mehr als 8 oder 10%(z.B.) Steigung untersagt wird.
Gruß,
Bernd
Gruß,
Bernd1

Man muss nicht alles wissen, sondern nur wo es steht…



    Unterwegs mit[/b]:
    Citroen Xsara Picasso Hdi 110 FAP
    + "Chateau Caratt 440" .
nach unten nach oben
Guestuser
 
Avatar
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 20:26 Uhr  -  
Hallo Bernd,
stimmt so nicht ganz, der Hersteller legt 12% Steigung für eine bestimmte Anhängelast fest und genehmigt es in machen Fällen die Anhängelast zu erhöhen und erlaubt dann nur noch das Befahren von Strassen mit einer Steigung von 8% oder 10%.

Gruss Karlfried
nach unten nach oben
Wolfgang offline
Supermoderator
Avatar
Geschlecht: männlich
Herkunft: GERMANY  Wegberg / Niederrhein
Alter: 72
Beiträge: 1943
Dabei seit: 09 / 2005
Wohnwagen: LMC Vivo 520E gezogen von einem Kia Sorento Spirit 2.2 AWD Diesel Automatic
Private Nachricht

Garage: anzeigen
Betreff: Re: Anhängelast bei Steigung  -  Gepostet: 28.06.2006 - 20:42 Uhr  -  
Richtig Karlfried, ich denke wenn eine Erhöhung bei 8 bzw. 10% zulässig ist muß es ausdrücklich in den Papieren stehen. Wenn dort nichts steht ist meines Wissens bei der für 12% angegebenen Anhängelast Schluß auch wenn die Steigung geringer ist. Schließlich kann sich nicht jeder selbst ausrechnen wieviel er bei 8 oder 10% anhängen darf.
Gruß Wolfgang II
_____________________________________________________
Heute beginnt der Rest meines Lebens
nach unten nach oben
 


Registrierte in diesem Topic
Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Cookies von diesem Forum entfernen  •  FAQ / Hilfe  •  Teamseite  •  Impressum   |  Aktuelle Ortszeit: 29.03.2024 - 11:35